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  . . . Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen!
Geld zurück für Montagekosten

 
     
 

Bereits seit dem 1. Januar 2006 sind die Lohnkosten von Handwerkerrechnungen
bis zu einem Höchstbetrag steuerlich absetzbar! Dabei ist es
wichtig, dass diese mit der darin enthaltenen Mehrwertsteuer auf
den Rechnungen gesondert aufgeführt sind. Bis zu 3.000,- Euro
Bruttolohnkosten können dabei im Jahr geltend gemacht werden. Auf
diesen Betrag wird ein Steuerbonus von 20 % gewährt, was eine
Rückzahlung von jährlich maximal 600 Euro bedeutet. Voraussetzung
für die steuermildernde Anerkennung dieser Lohnkosten ist aber,
dass sie sich auf Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten beziehen,
die nach dem 31. Dezember 2005 durchgeführt wurden. Aber
Vorsicht: Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an!
Die Bezahlung der Rechnung muss bargeldlos auf das Konto des
Handwerkers erfolgen und durch einen Überweisungsbeleg oder
Kontoauszug belegt sein.

Wir informieren Sie zu diesem Thema und stellen Ihnen für die
ausgeführten Arbeiten gerne eine Rechnung mit gesondert ausgewiesenem
Lohnanteil aus.

 
     
 
 

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